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Neue Talente in 5 Schritten

HRecruiting - einfaches und sicheres Bewerbermanagement

HRecruiting ist eine Marke der dna IT Integrations GmbH.

 

I. Gegenstand und Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Aufträge, Verträge oder sonstige Dienstleistungen von HRecruiting Anwendung.

2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von HRecruiting schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

II. Inhalt des Auftrages

1. HRecruiting ist zur Erbringung der im Vertrag näher spezifizierten Leistungen verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Eintreten etwaiger Prognosen, wird nicht geschuldet.

2. HRecruiting kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.

 

III. Leistungen

HRecruiting stellt seinen Kunden ein webbasiertes Softwareprodukt zur Verfügung, das die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf der unternehmenseigenen Webpräsenz ermöglicht und die eintreffenden Bewerbungen elektronisch in einer Datenbank speichert. Daneben werden zusätzliche Dienstleistungen angeboten, die die Verwaltung von Bewerberdaten unternehmensintern unterstützen. Der Zugang zu diesem Softwareprodukt erfolgt webbasiert über einen Internetzugang und einen Webbrowser.

 

IV. Termine; Gewährleistung

1. Vereinbaren die Parteien einen bestimmten Zeitplan, handelt es sich nur bei schriftlicher Zusage von HRecruiting um Fixtermine. Ist ein Zeitplan verbindlich zwischen den Parteien vereinbart und erbringt der Kunde von HRecruiting die ihm obliegenden Pflichten nicht fristgemäß, verzögert sich der Zeitplan entsprechend. Etwa daraus resultierende Schäden und Kosten trägt der Kunde.

2. Erbringt HRecruiting im Rahmen des Auftrages Werkleistungen, hat der Kunde diese unmittelbar nach Übergabe zu untersuchen und offene Mängel schriftlich innerhalb von 14 Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht von HRecruiting beschränkt sich in diesen Fällen nach Wahl auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Im kaufmännischen Verkehr steht HRecruiting überdies das Recht zu, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener gegenüber den Herstellern, Lieferanten und Entwicklern bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken. Schlägt die Nacherfüllung durch HRecruiting fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen. Ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Ersatz von (unmittelbaren oder mittelbaren) Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen.

3. HRecruiting ist berechtigt, das von dem Kunden erhaltene Tatsachenmaterial als vollständig und zutreffend zugrunde zu legen. Eine Überprüfung erfolgt nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten.

4. Den Beratungsleistungen von HRecruiting kommt keine Schutzwirkung zugunsten Dritter zugute. Sollte HRecruiting gleichwohl von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, hält der Kunde HRecruiting von diesbezüglichen Ansprüchen frei.

 

V. Urheber/Nutzungsrechte, Eigentum

1. Sämtliche von HRecruiting angefertigten Softwareentwicklungen sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. §2 UrhG. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die vom deutschen Urheberrechtsgesetz für ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorgesehenen Schutzrechte  auch dann zwischen den Parteien Anwendung finden, wenn die oben genannten Leistungen von HRecruiting die Voraussetzungen des § 2 UrhG nicht erfüllen. Sämtliche Leistungen von HRecruiting dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von HRecruiting über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Die sprachliche oder visuelle Gestaltung einzelner Schöpfungen beruht auf einem von HRecruiting entwickelten gestalterischen Konzept; die Bearbeitung sämtlicher von HRecruiting erbrachten Leistungen bedarf daher der Zustimmung von HRecruiting.

2. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit fallen sämtliche eingeräumten Rechte wieder an HRecruiting zurück, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

3. Bei Veröffentlichungen mit Bezug auf HRecruiting Produkte wird HRecruiting in üblicher Form als Urheber/Entwickler genannt.

4. Die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von HRecruiting gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

 

VI. Geheimhaltung

1. HRecruiting verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertraulichen Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.

2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von HRecruiting gefährden könnte. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Vertrages mit HRecruiting sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeiter von HRecruiting, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betraut waren, abzuwerben.

 

VII. Rechnungen; Aufrechnung

1. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Im Übrigen finden die §§ 286 Abs. 3 und 288 Anwendung. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Eine Rechnungszustellung in Papierform erfolgt auf Kundenwunsch. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 2€ pro Rechnung an.

2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

VIII. Vergütung, Kostenvoranschläge

1. Die Abrechnungen von Leistungen erfolgen entweder nach Aufwand oder nach einem vorab vereinbarten Pauschalpreis, der sich an den erwarteten Arbeitszeiten und Nutzungen orientiert.

2. Die Angebote sind aufgeteilt in zu erbringende selbstständig abrechenbare Teilleistungen. Die Rechnungsstellung  erfolgt nach Ablieferung und Abnahme.

3. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde, insbesondere bei Fahrten mit dem PKW: EUR 0,50/km, der Bahn oder dem Flugzeug sowie Hotelkosten.

4. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig angegeben ist.

5. Sofern es keine andere Vereinbarung gibt, gilt ein Stundensatz von 76 € (ab 01.01.2012)

 

IX. Fremdkosten

1. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für Übersetzer, Programmierer, die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Material, Kurier, u.ä. sind HRecruiting gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde.

2. HRecruiting ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

 

X. Haftung und Versand

1. Für einen auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Schadensfall haftet HRecruiting nur für einen Betrag in Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet HRecruiting nicht. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat er darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.

2. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts sind nicht Aufgabe von HRecruiting. HRecruiting haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse.

3. Wird HRecruiting von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, obwohl ein Verschulden von HRecruiting im Hinblick auf etwaige Rechtsverletzungen nicht vorliegt, stellt der Auftraggeber HRecruiting von der Haftung frei.

4. Der Versand von Originalunterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von HRecruiting erfolgt. HRecruiting ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

5. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens.

 

XI.  Datenschutz

HRecruiting verpflichtet sich, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

zur Datenschutzerklärung

 

XII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn und/ oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung, zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

3. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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